Zum Beschluss von Bund und Ländern vom heutigen Tag, dem 22.03.2020

  Aufgrund der rasanten Verbreitung des Corona Virus soll alles dafür getan werden, um einen unkontrollierten Anstieg zu verhindern. Daher haben sich Bund und Länder heute auf einen Beschluss geeinigt. Da mich immer mehr Fragen erreichen, möchte ich auf diesem Wege versuchen etwas mehr Klarheit zu schaffen.   Warum muss es einen Beschluss geben? Wieso entscheidet die Kanzlerin nicht einfach? Aufgrund des Föderalismus. Föderalismus bedeutet, dass die Bundesrepublik Deutschland aus Bund und Ländern besteht und dass Bund und Länder verfassungsmäßig festgelegte Aufgaben und Kompetenzen haben, die der jeweils andere nicht einfach übernehmen kann. Der Föderalismus ist seit 1949 im Grundgesetz verankert und kann nicht einfach ausgehebelt werden. Er hat eine überaus wichtige politische, juristische und historische Bedeutung für die Bundesrepublik. Deshalb kann der Bund, also die Kanzlerin Merkel und ihre Minister nicht einfach über alles entscheiden, was in NRW mit den Gaststätten usw. passiert. Um in dieser Krise aber ein einheitliches Vorgehen sicher zu stellen, da es nun eine außergewöhnliche Situation ist, wurde zwischen Bund und Ländern eine gemeinsame Leitlinie beschlossen. Es wurde auch beschlossen, dass eng zusammengearbeitet wird. Somit haben sich die Länder also verpflichtet, bei den Maßnahmebeschlüssen, die Ländersache sind, ein gemeinsames Ziel zu verfolgen.   Warum wurde nicht die Ausgangssperre gewählt? Bei einer generellen Ausgangssperre handelt es sich um einen erheblichen Grundrechtseingriff. Es müsste insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen. Staatliches Handeln, also auch Beschlüsse und Maßnahmen müssen zur Erreichung des mit ihnen verfolgten legitimen Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen sein. Ein Kontaktverbot, was hier gewählt wurde, ist ein milderes Mittel und möglicherweise genauso gut geeignet den legitimen Zweck zu erreichen als die Ausgangssperre. Der Zweck bzw. das Ziel ist die Verbreitung zu verlangsamen, um so den Kollaps der medizinischen Versorgung zu verhindern, kurz gesagt: So viel Menschenleben retten wie möglich.   Kontaktverbot setzt genau beim Problem selbst an, da durch Kontakt der Virus verbreitet wird. Aus gesundheitlichen Gründen wurde diese Maßnahme bevorzugt, da es nützlich ist, einen Spaziergang machen zu dürfen. Zudem ist bereits in anderen Ländern die Zahl der häuslichen Gewalt aufgrund der Ausgangssperre erheblich in die Höhe geschnellt. Durch die Erlaubnis, spazieren gehen zu dürfen, soll all dies ein wenig aufgefangen werden. Aber auch dies wurde erheblich eingeschränkt. Also ist es grundsätzlich möglich rauszugehen, aber mit erheblichen Begrenzungen und freiheitlichen Einschränkungen.   Was wurde konkret beschlossen? Wichtig ist, dass unnötige Treffen untersagt werden. Das kann man so als Grundsatz stehen lassen. Das System soll erhalten bleiben, um einen wirtschaftlichen Zusammenbruch, einen Zusammenbruch der medizinischen Versorgung usw. zu verhindern. Kernpunkte sind folgende Passagen:

„3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.“

  Fazit: Die Umsetzung wird schwierig, da den Ländern und den Behörden, also dem Ordnungsamt und der Polizei viel Ermessensspielraum bleibt. Ob so der „Flickenteppich“ ein wenig beseitigt werden kann, bleibt abzuwarten. Insgesamt ist die Lage sehr schwierig, da schnelles Handeln geboten ist. Die Maßnahmen aber sind notwendig. Es wird sich in den Tagen zeigen, ob weitere Verschärfungen der Maßnahmen folgen werden, da auch dies im Beschluss offengelassen wurde. So hat man sich ein schnelles Reagieren auf Probleme offengelassen.