Oft wird die Frage gestellt: Brauche ich für mein Business AGB oder Verträge? Dabei stellt sich die Frage gar nicht, was auf anhieb nicht leicht verständlich ist. 

Die richtige Frage wäre: Wie kann ich meine Vertragsklauseln gestalten, so dass sie rechtssicher sind? 

Denn auf die Bezeichnung kommt es nicht an, sondern nur, wie Verträge geschlossen werden und wie es geregelt werden soll. 

Grundsatz:


 Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind immer Verträge/Vertragsklauseln.


Verträge sind aber nicht immer AGB.

 

Was sind AGB?

Was sind  Allgemeine Geschäftsbedingungen?

In § 305 Absatz 1 BGB heißt es:

“Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. (…)”

Kurz: Es sind also Vertragsklauseln, die von einer Vertragspartei gestellt werden. 

Der Gesetzgeber möchte in dieser Konstellation den Empfänger der AGB, z.B. den Kunden schützen, weil die Verträge nicht ausgehandelt werden. Sobald Verträge also nicht individuell durch beide Seiten ausgehandelt wurden, handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen und die Prüfung nach dem BGB muss erfolgen. 

Ab § 305 bis § 310 BGB kann man nachlesen was erlaubt ist und was nicht. Hinter den Paragrafen verstecken sich viel Rechtsgrundsätze und Urteile, die unbedingt beachtet werden müssen. 

Sobald man also die Verträge als AGB qualifizieren kann, unterliegen Sie strengeren Kontrollen. Wenn eine Klausel der AGB gegen geltendes Recht verstößt sind sie diese unwirksam und können nicht angewandt werden. 

AGB sind in der Regel Arbeitsverträge, Online Shopping Verträge, Schilder in Garderoben oder Autowaschanlagen (!), Kursanmeldungen. Klauseln unter Rechnungen usw. 

Arbeitsvertrag: Oft vermutet man gar nicht, dass es sich bei manchen Zusätzen um AGB handelt. Auch Arbeitsverträge sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und unterliegen der AGB Prüfung. Dazu ist insbesondere die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht regelmäßig zu beachten und auch die aktuelle Gesetzgebung. Hier sollten Arbeitgeberregelmäßig prüfen lassen oder sich durch unseren Newsletter auf dem aktuellen Stand halten lassen. 

Unterschiede:

  Vertrag AGB
Unterschrift Oft mit Unterschrift. (Meist nur zum Beweis nötig) Keine Unterschrift nötig.
Möglichkeit der Kenntnisnahme kann reichen
Form Keine vorgeschrieben (mündlich möglich) Keine Vorgeschrieben
Vereinbarung Individuell ausgehandelt Von einer Vertragspartei vorgegeben
Prüfungsmaßstab Gering, da individuell ausgehandelt. (allgemeine Grundsätze: Wucher, Sittenwidrigkeit usw.) Hoch, da von einer Seite vorgegeben. Mögliche Übervorteilung wahrscheinlicher.
Rechtsfolge: Ungültige Klausel Klausel ungültig, nicht der ganze Vertrag Klausel ungültig, nicht die ganze AGB (sog. Bluepencil)
Inhaltliche Gestaltung Frei nach Parteiwillen der Vertragspartei und nach Ihren Bedürfnissen zu Gestalten  Ersteller kann AGB individuell gestalten lassen, nach Bedürfnis des Unternehmens/des Geschäftsablaufs 

Es lohnt sich also, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, bevor man loslegt oder auch Jahre später, um das Vertragswerk komplett prüfen oder überarbeiten zu lassen. Die Vorstellung von Trennung Vertrag und AGB macht also nicht viel Sinn, es kommt wie so häufig auf den Einzelfall an und die individuellen Bedürfnisse der Unternehmen und Selbstständigen. 

Schicken Sie uns Ihre Anfragen und ich berate Sie gerne! Wir bieten auch Onlinerechtberatung an!

Foto(s): Hülya Dalkilic erstellt mit Canva