Der Kauf eines Gebrauchtwagens kann für Laien eine Herausforderung sein, da mögliche Mängel schwer zu erkennen sind. Es ist daher wichtig, sich auf die vertraglich vereinbarte Leistung zu verlassen und sicherzustellen, dass mündliche Vereinbarungen im schriftlichen Vertrag festgehalten werden. Versteckte Mängel können problematisch sein, insbesondere wenn es sich um Verschleißteile handelt. Die Gewährleistungspflicht kann eingeschränkt werden und es kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen und die Stellung als Verbraucher oder Unternehmer an. Im Falle eines Mangels sollte dieser unverzüglich beim Verkäufer gemeldet werden und anwaltlicher Rat eingeholt werden, wenn der Verkäufer eine Reparatur oder Rücknahme verweigert.

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