Allgemein
Eine neue Stelle steht an und der neue Arbeitgeber übersendet den Arbeitsvertrag. Oft ist dieser aber so verklausuliert, dass man diesen in der Form nicht verstehen kann. Kein Wunder, denn hinter vielen der Vertragsklauseln steckt einiges an Rechtsprechung, also gängige Urteile oder die Umsetzung neuer Gesetze, bzw. keine Umsetzung der neuen Gesetze.
Neue Stelle keine Altlasten
Und oft wechselt man genau deswegen, um eine bessere Stelle zu bekommen und die schlechten Erfahrungen hinter sich zu lassen.
- Wenn dann der Arbeitsvertrag vorliegt, stellen sich aber viele Fragen:
- Ist mein Tätigkeitbereich aufgenommen worden?
- Wurden unsere besprochenen Punkte aus dem Gespräch aufgenommen?
- Wie habe ich manche Klauseln zu verstehen?
Zwei Gründe, warum man sich dann nicht anwaltlich beraten lässt:
- Zeitlicher Grund: Es muss schnell gehen
- Finanzieller Grund: Es wird zu teuer
Fragen Sie nach der Bearbeitungszeit direkt beim Anwalt und fragen Sie nach den Kosten, bevor Sie es in Auftrag geben.
Prüfung und Beratung
Man kann sagen, dass es sich immer lohnt, den Vertrag überprüfen zu lassen. Man schickt den Arbeitsvertrag kurzfristig an die Anwältin und vereinbart schnell einen Telefon/Videocall oder Vorort Termin zur Besprechung. Selbstverständlich ist es lediglich eine Prüfung und Beratung, die den Arbeitgeber zunächst nicht berührt. Vielmehr werden eigene Fragen beantwortet und Unverständlichkeiten geklärt. Konsequenzen einer ungültigen Klausel werden besprochen und ob man eine Änderung möchte oder nicht.
In jedem Fall aber rate ich zur Prüfung und Beratung in folgenden Fällen:
- Einstellung als Führungskraft
- Einstellung als leitendes Personal
- Übernahme hoher Verantwortung
- Überdurchschnittlich hohes Gehalt
- Geschäftsführer
- (keine abschließende Aufzählung)
Sonderformen:
- Handelsvertreter
- Freie Mitarbeiter
Selbst prüfen
Man sollte also immer selbst über den Vertrag schauen und ihn lesen, bevor man ihn unterschreibt.
Besonderes Augenmerk ist auf folgende Punkte zu legen:
- Positionsbezeichnung
- Befristung
- Probezeit
- Nebenabreden
- Arbeitszeiten/ Überstunden
- Konkurrenzklauseln/ Wettberwerbsverbot/ Geheimhaltung
- schwammig formulierte Abschnitte
Praxistipp:auf Übersendung Schriftlichen Arbeitsvertrages bestehenPrüfen Sie die Positionsbezeichnung, die Tätigkeitsbeschreibung und mögliche ungenau formulierten Klauseln über Weisung und Arbeitsort.Auf Befristungen und Zeitangaben achten, wieProbezeit, Befristung, Kündigungsfrist, Arbeitszeit- und ÜberstundenregelungAuf das Bauchgefühl hören und prüfen lassen im Zweifel |