Anwältin für Arbeitgeber

ARBEITGEBERVERTRETERIN

Auf Seiten des Arbeitgebers liegt das Hauptaugenmerk auf einer rundum rechtlich taktisch guten Aufstellung. Einfacher ausgedrückt:

Nicht nur die Interessen des Unternehmens bzw. des Arbeitgebers sind zu berücksichtigen, um ein effektives und zufrieden stellendes Ergebnis zu erzielen, sind auch die Arbeitnehmerrechte zu beachten.

Dies ist im Prinzip die Besonderheit des Arbeitsrechts. Die gestärkten Arbeitnehmerrechte mit ihren unzähligen Sondervorschriften sind zu beachten. Denn ohne diese zu kennen ist ein erfolgreiches Vorgehen außergerichtlich als auch prozessual nicht möglich. Dies gilt für die Arbeitgeber als auch Arbeitgebervertretung.

Der Arbeitgeber hat auf viele Vorschriften Rücksicht zu nehmen. Er muss viele Vorschriften kennen bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis als auch bei einem zu beendenden Arbeitsverhältnis.

Hier fängt die anwaltliche Betreuung schon vor einem möglichen Rechtsstreit an. Das richtige Vorgehen, kann sogar einen Rechtsstreit komplett verhindern. Dies ist oft anzustreben, denn eine gerichtliche Auseinandersetzung kann für beide Parteien am Ende unnötig sein, weil man sich vor Gericht dann doch einigt oder einen Prozess führen muss. Die gerichtliche Einigung ist im arbeitsrechtlichen Prozess stark ausgeprägt, da die Gerichte dieses primär anstreben. Dies zeigt bereits die vorgeschaltete Güteverhandlung.

Sofern es zu einem Prozess kommt, kommt es auf das prozessuale Geschick, Durchsetzungskraft, taktisch kluges Vorgehen und sicheres Auftreten an.

Die rechtliche Betreuung und Vertretung richte ich nach den Besonderheiten eines Unternehmens.

Zeitmangel und die Schwierigkeit des dezentralisierten Sachverhalts (mehrere Abteilungen sind in den Fällen integriert) sind bestens bekannt. Die Sachverhaltsaufklärung erfolgt mit präzisen Fragen zu den relevanten Punkten. Besprechungen bereite ich gut vor und führe sie gezielt, so dass man keinen unnötigen Zeitaufwand hat, um erneut alles durchzugehen und am Ende den Faden zu verlieren.